
Nachdem im Parlament das Gesetz zur sozial geförderten Wohnungsbaufinanzierung verabschiedet wurde, können junge Menschen, die ihre erste Immobilie kaufen, mit großer Hilfe in Form einer Steuerrückerstattung rechnen. Dieses Gesetz ermöglicht Käufern der ersten Immobilien eine Erstattung von 50 Prozent der Mehrwertsteuer oder der gesamten Grunderwerbsteuer, je nach Situation. Angesichts der Tatsache, dass bereits erste Anträge eingegangen sind, fragen sich viele, wann sie mit einer Rückerstattung rechnen können und wie sie einen Antrag auf diese Förderung stellen können.
Wie erhalte ich das Recht auf eine Steuerrückerstattung?
Um das Recht auf eine Steuerrückerstattung beim Kauf einer Wohnimmobilie zu erhalten, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Erstens müssen Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sein und einen Kaufvertrag für eine Immobilie nach dem 1. Januar 2025 abgeschlossen haben. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 45 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz an der Adresse der Immobilie, die Sie kaufen, angemeldet haben, und alle Familienmitglieder müssen angemeldet sein und sich in dieser Immobilie aufhalten.
Eine weitere wichtige Bedingung ist die entrichtete Grunderwerbsteuer oder eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die nach dem 1. Januar 2025 ausgestellt sein muss. Anhand dieser Nachweise können Sie die Rückerstattung eines Teils der gezahlten Steuer beantragen.
Welche Dokumente sind für die Antragstellung erforderlich?
Antrag auf Steuerrückerstattung ist bei der Agentur für Rechtsverkehr und Immobilienvermittlung (APN), Savska cesta 41, 10000 Zagreb, auf dem vorgeschriebenen Formular mit Unterlagen einzureichen, die die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs auf die Auszahlung der Förderung nachweisen. Hier sind die Dokumente, die Sie benötigen:
Für den Kauf einer Wohnimmobilie sind dem Antrag beizufügen:
- Kopie des Personalausweises
- Kaufvertrag für eine Wohnimmobilie, für deren Kauf eine Förderung beantragt wird, abgeschlossen nach dem 01.01.2025
- Kopie des Grundbuchauszugs oder des Auszugs aus dem Buch der hinterlegten Verträge
- Bestätigung über die Anmeldung des Wohnsitzes des Antragstellers und der Familienmitglieder an der Adresse, an der sich die Immobilie befindet, nicht älter als 30 Tage ab dem Tag der Antragstellung
- Nachweis über den Verkauf der Immobilie, wenn er Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie war, die im Sinne von Artikel 21 Absatz 4 dieses Gesetzes nicht als angemessen gilt,
- Bescheid über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer auf der Grundlage des Kaufvertrags für eine Immobilie nach dem 01.01.2025 und Nachweis über die Zahlung auf der Grundlage desselben oder eine Rechnung des Verkäufers, ausgestellt nach dem 01.01.2025, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist oder die Mehrwertsteuer im Kaufpreis der Immobilie enthalten ist, für die eine Förderung beantragt wird, und der Nachweis über die Zahlung derselben
- Kontonummer, auf die die Auszahlung der Förderung beantragt wird, und das Kreditinstitut, bei dem das Konto geführt wird
Für den Bau eines Einfamilienhauses sind dem Antrag beizufügen:
- Kopie des Personalausweises
- Gebrauchsgenehmigung für das Einfamilienhaus, die nach dem 01.01.2025 rechtskräftig geworden ist, und Bauvertrag für das Einfamilienhaus, auf dessen Grundlage die Mehrwertsteuer gezahlt wurde
- Kopie des Grundbuchauszugs oder des Auszugs aus dem Buch der hinterlegten Verträge
- Bestätigung über die Anmeldung des Wohnsitzes des Antragstellers und der Familienmitglieder an der Adresse, an der sich die Immobilie befindet, nicht älter als 30 Tage ab dem Tag der Antragstellung
- Nachweis über den Verkauf der Immobilie, wenn er Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie war, die im Sinne von Artikel 21 Absatz 4 dieses Gesetzes nicht als angemessen gilt,
- Ausgestellte Rechnung oder Situation, die vom Bauüberwacher beglaubigt wurde, auf deren Grundlage die Mehrwertsteuer gezahlt wurde, auf der Grundlage des Bauvertrags für das Einfamilienhaus, sowie bezahlte Rechnungen für Planung und Überwachung, auf deren Grundlage die Mehrwertsteuer gezahlt wurde,
- Kontonummer, auf die die Auszahlung der Förderung beantragt wird, und das Kreditinstitut, bei dem das Konto geführt wird
Alle diese Dokumente müssen in Kopien vorgelegt werden, und die Unterschrift auf dem Antrag muss beglaubigt werden.
Wann können Sie einen Antrag auf Steuerrückerstattung stellen?
Die Antragstellung hat am 5. Juni 2025 begonnen, und Sie können den Antrag innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrags stellen. Das bedeutet, dass Sie genügend Zeit haben, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und einen Antrag auf Steuerrückerstattung zu stellen.
Wann können Sie mit der Auszahlung rechnen?
Eine der wichtigsten Fragen, die sich Käufer stellen, ist natürlich, wann sie mit einer Rückerstattung rechnen können. Nach Informationen des Ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und staatliches Eigentum kann die Auszahlung der Förderung zwischen 30 und 90 Tagen nach Einreichung der ordnungsgemäßen Unterlagen dauern.
Das bedeutet, dass, wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Dokumentation korrekt eingereicht wurde, die Rückerstattung der Steuer für die erste Immobilie bereits innerhalb weniger Monate nach der Antragstellung erfolgen kann.
Welche Bedingungen gelten für die Steuerrückerstattung?
Eine Steuerrückerstattung ist nur möglich, wenn Sie Ihre erste Wohnimmobilie kaufen. Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder bereits eine Immobilie besitzen, die die Wohnbedingungen erfüllt (mit Infrastruktur ausgestattet, Mindestfläche), können Sie keinen Anspruch auf eine Steuerrückerstattung geltend machen. Wenn Sie bereits staatliche Förderungen für den Erwerb einer Immobilie in Anspruch genommen haben, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
Wenn Sie eine Immobilie besaßen, die nicht als angemessen gilt (z. B. kleiner als 35 m² für eine Person), müssen Sie diese innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf der ersten angemessenen Immobilie verkaufen, um Anspruch auf die Steuerrückerstattung zu haben.
Steuerrückerstattung und Immobilienpreis
Der Preis der Immobilie spielt eine wichtige Rolle im Prozess der Steuerrückerstattung, da die Grundlage für die Berechnung des Höchstbetrags der Förderung das Produkt der Nutzfläche der Wohnung oder des Einfamilienhauses ist, auf das der Antragsteller Anspruch hat, unter Berücksichtigung der Anzahl der Familienmitglieder, und der durchschnittlichen Quadratmeterpreise von Wohnungen in der lokalen Selbstverwaltungseinheit, in der die Immobilie erworben oder gebaut wird. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis der Wohnung wird nach den Daten bestimmt, die vom für das Bauwesen zuständigen Ministerium öffentlich bekannt gegeben werden.
Für Einfamilienhäuser basiert die Berechnung der Bemessungsgrundlage auf den nach dem Gesetz anerkannten Flächen, die je nach Anzahl der Familienmitglieder um 50 % erhöht werden. Das bedeutet, dass, obwohl der Nutzer eine Immobilie kaufen kann, die bis zu 50 % mehr Fläche oder bis zu 50 % höhere Quadratmeterpreise im Verhältnis zu den vorgeschriebenen Werten hat, die Grunderwerbsteuer nur nach der vorgeschriebenen Fläche und dem Preis der Wohnung im Verhältnis zur Anzahl der Haushaltsmitglieder ausgezahlt wird.
Die Berechnung der Steuerrückerstattung erfolgt zum Durchschnittspreis, wenn der vereinbarte Preis der Wohnimmobilie höher ist als dieser Preis. Für den Fall, dass der vereinbarte Preis niedriger ist als der Durchschnittspreis, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des vereinbarten Preises.
Die Nutzfläche der Wohnimmobilie umfasst den Nettogebrauchswert des Stockwerkeigentums, der die separaten Teile der Wohnung, Nebenräume und Zubehör umfasst. Für Innenräume (Wohnungen) wird der Koeffizient 1,00 verwendet, während für Loggien, Terrassen, Balkone und ähnliche Teile, die keine Innenräume sind, spezifische Koeffizienten verwendet werden, die gesetzlich vorgeschrieben sind und über offizielle Links überprüft werden können.
Diese Regeln sollen eine übermäßige Erhöhung der Preise auf dem Immobilienmarkt verhindern und sicherstellen, dass die Steuerrückerstattung für alle jungen Käufer verfügbar ist, die ihre erste Immobilie kaufen möchten, und nicht nur für diejenigen, die sich teure Luxusimmobilien leisten können.
Hier können Sie eine informative Berechnung des Förderbetrags für den Erwerb der ersten Wohnimmobilie sehen.
Fazit
Die Steuerrückerstattung für die erste Immobilie wird eine große Hilfe für junge Menschen sein, die Eigentümer ihrer Wohnung oder ihres Hauses werden wollen. Das Gesetz über sozial geförderte Wohnungsbaufinanzierung ermöglicht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer oder der Grunderwerbsteuer, aber um Anspruch auf diese Förderung zu haben, müssen die Käufer bestimmte Bedingungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Bei richtiger Vorbereitung können alle, die die Bedingungen erfüllen, mit einer Steuerrückerstattung innerhalb weniger Monate nach Antragstellung rechnen.
Wenn Sie jung sind und Ihre erste Immobilie kaufen möchten, vergessen Sie nicht, sich über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Steuerrückerstattung zu informieren, da dies ein Schritt zur Erreichung Ihres Wohnziels sein könnte.
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