
Bürofläche 110 m², 4 Büros, Parkblick – Zagreb-Zentrum
Stadt Zagreb, Untere Stadt, Donji grad
2,000 €
Schlüsselinformation
Beschreibung
Zum langfristigen Mieten wird ein neu renoviertes Bürogebäude von 110 m² angeboten, das sich im 1. Stock eines Gebäudes mit Aufzug aus dem Jahr 1931 im Zentrum Zagrebs befindet.
Die Räumlichkeiten wurden im Jahr 2026 adaptiert und bestehen aus vier Büroräumen, einer Küche mit Abstellraum und zwei Toiletten.
Die Geschäftsräume umfassen vier geräumige Zimmer, die die Einrichtung separater Büros, Arbeitsplätze und Besprechungsräume ermöglichen.
Eine Küche mit Abstellraum sowie zwei Toiletten sind ebenfalls vorhanden. Die Deckenhöhe beträgt 3 Meter, und die östliche und südliche Ausrichtung sorgen für reichlich natürliches Licht.
Die Räumlichkeiten sind teilmöbliert und mit Gas-Zentralheizung sowie Klimaanlagen in jedem Zimmer ausgestattet.
In allen Büroräumen wurde eine IT-Netzwerkinstallation verlegt, die eine einfache Organisation der Arbeitsplätze und die Verbindung von Bürogeräten ermöglicht.
Das Gebäude verfügt über eine Betonzwischengeschosskonstruktion und einen Aufzug.
Die Immobilie befindet sich im zentralen Teil Zagrebs, in der Nähe des Krešimir-Parks, an einem Standort, der von Geschäfts- und Wohninhalten umgeben ist.
Von den Büroräumen aus hat man einen Blick auf den Park, während in der Umgebung Straßenbahnverbindungen, Geschäfte, Gastronomiebetriebe und andere für den täglichen Geschäftsbetrieb notwendige Einrichtungen verfügbar sind.
Dank der Raumaufteilung und der vorhandenen IT-Installationen eignen sich die Räumlichkeiten für Anwalts-, Buchhaltungs-, Planungs- und Beratungsbüros sowie andere administrative und bürobezogene Tätigkeiten.
Die monatliche Miete beträgt 2.000 €, zuzüglich der Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Kommunalgebühren und Rücklagen.
Die Mindestmietdauer beträgt zwei Jahre.
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins kontaktieren Sie uns bitte.
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Wohnungen zum Verkauf Häuser zum Verkauf Villen zum Verkauf Apartmenteinheiten zum VerkaufHäufig gestellte Fragen
Wie finde ich die ideale Mietimmobilie?
Welche Arten von Vermietungen gibt es in Kroatien?
In Kroatien unterscheiden wir je nach Ihren Bedürfnissen verschiedene Arten von Vermietungen:
- Langzeitmiete – ideal für Familien, Paare und Berufstätige, die Stabilität und Wohnraum für einen längeren Zeitraum suchen (in der Regel 12+ Monate)
- Kurzzeitmiete – für Saisonarbeiter, Studenten oder vorübergehende Aufenthalte (1-6 Monate)
- Touristenvermietung – Vermietung pro Tag oder Woche, oft im Sommer
- Geschäftsvermietung – Räume für Büros, Kliniken, Geschäfte usw.
Regent vermittelt bei allen Arten von Vermietungen und bietet Unterstützung bei der Auswahl des am besten geeigneten Modells je nach Ihrer Lebenssituation oder Ihren geschäftlichen Bedürfnissen.
Was beinhaltet der Mietpreis?
Ist eine Kaution für die Anmietung erforderlich?
Wie sieht der Prozess des Abschlusses eines Mietvertrags aus?
Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:
- Besichtigung und Auswahl der Immobilie
- Vereinbarung der Bedingungen (Preis, Dauer, Nebenkosten, Verpflichtungen)
- Vorbereitung des Mietvertrags – erstellt von unserer Agentur oder einem Anwalt
- Unterzeichnung des Vertrags zwischen Eigentümer und Mieter
- Zahlung der Kaution und der ersten Miete
- Übergabe der Schlüssel und Protokollierung des Zustands der Immobilie
Auf Wunsch kann der Vertrag notariell beglaubigt werden. Außerdem muss der Vertrag für ausländische Mieter oder zur Wohnsitzanmeldung beim Innenministerium (MUP) registriert werden. Unser Team verwaltet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass alle Aspekte rechtlich abgedeckt sind.
Was ist die Beurkundung eines Mietvertrags?
Die Beurkundung ist ein Verfahren zur gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung eines privaten Vertrags, durch das der Vertrag die Kraft eines vollstreckbaren Dokuments erlangt – was bedeutet, dass er direkt vollstreckt werden kann (z. B. Räumung, Eintreibung von Schulden) ohne ein vorheriges Gerichtsverfahren.
Bei der Vermietung wird eine Beurkundung empfohlen, wenn:
- Der Eigentümer zusätzlichen Rechtsschutz wünscht – z. B. wenn der Mieter keine Miete zahlt oder sich weigert auszuziehen
- Der Mieter einen Nachweis darüber wünscht, dass der Vertrag rechtmäßig ist – z. B. zur Wohnsitzanmeldung, zur Registrierung bei einem Arbeitgeber, einer Bank usw.
- Bei langfristigen Mietverträgen, insbesondere bei Geschäftsräumen oder größeren Wohnungen, schützt die Beurkundung beide Parteien











