
Anfang Juni 2025 begann die Agentur für rechtlichen Verkehr und Immobilienvermittlung (APN) mit der Entgegennahme von Anträgen auf Steuererstattung für die erste Immobilie. Die Maßnahme hat großes Interesse bei jungen Familien und Einzelpersonen geweckt, die ihre Wohnungsfrage klären möchten, da sie ihnen die Erstattung eines Teils der bei der Anschaffung entstandenen Kosten ermöglicht. Bisher sind mehr als 1.300 Anträge eingegangen, und die ersten Entscheidungen und Auszahlungen von Zuschüssen haben bereits begonnen.
Wie viele Anträge wurden bearbeitet und genehmigt?
Bis heute sind insgesamt 1.323 Anträge eingegangen, von denen 816 bearbeitet wurden, also 62 %. Davon wurden 585 Anträge genehmigt, während 88 abgelehnt, abgewiesen oder das Verfahren eingestellt wurden, weil sich die Antragsteller aus dem Prozess zurückgezogen haben. Diese Daten zeigen, dass die Mehrheit der Bürger die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, aber die Anzahl der abgelehnten Anträge ist nicht zu vernachlässigen und wirft die Frage der Information der Bürger vor der Einreichung der Dokumentation auf.
Warum werden einige Anträge abgelehnt?
Die Gründe für die Ablehnung beziehen sich am häufigsten auf eine Immobilie, die die zulässige Größe oder den Preis um mehr als 50 % übersteigt, dann auf das Alter des Käufers, das die gesetzliche Altersgrenze von 45 Jahren überschreitet, aber auch auf den Besitz anderer Immobilien. Einzelne Anträge wurden auch aufgrund mehrerer Anträge von Familienangehörigen abgelehnt. All dies zeigt, dass die Maßnahme eindeutig auf junge Menschen ohne bereits gelöste Wohnungsfrage abzielt.
Wie hoch sind die Zuschüsse und was bedeuten sie für die Bürger?
Der durchschnittliche Zuschuss pro Familie beträgt etwa 8.500 Euro, was für viele eine erhebliche finanzielle Unterstützung am Anfang darstellt. Bei der Mehrwertsteuerrückerstattung für Neubauten sind die Beträge noch höher – durchschnittlich etwa 14.500 Euro. Auf der anderen Seite beträgt die Rückerstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer (PPN) durchschnittlich 3.515 Euro. Obwohl die Zahlen je nach Art des Kaufs variieren, mildert jede von ihnen den Druck auf das Haushaltsbudget und reduziert die anfänglichen Investitionen beim Kauf der ersten Immobilie.
In welchen Städten ist das Interesse am größten?
Die größte Anzahl von Anträgen wurde in Zagreb gestellt, was angesichts der Bevölkerungsdichte und der Wohnungspreise zu erwarten war. Genehmigungen gibt es jedoch auch in anderen Städten wie Split, Rijeka, Velika Gorica, Osijek, Zaprešić, Slavonski Brod, Zadar, Karlovac und Šibenik. Dies bestätigt, dass die Maßnahme im ganzen Land wahrgenommen wird, nicht nur in der Hauptstadt.
Wie läuft das Verfahren ab und wann kommt das Geld?
Die Bürger stellen den Antrag auf Steuererstattung bei der APN auf dem vorgeschriebenen Formular zusammen mit der entsprechenden Dokumentation. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die Entscheidungen per Post verschickt, und die Auszahlungen werden vom Ministerium für Raumordnung, Bauwesen und Staatsvermögen durchgeführt. Was besonders wichtig ist – die Zuschüsse werden einmalig ausgezahlt, so dass die Käufer sofort über die genehmigten Mittel verfügen und einen Teil der Kosten decken können.
Wer hat Anspruch auf Steuer- und Mehrwertsteuerrückerstattung?
Die Maßnahme richtet sich an Bürger unter 45 Jahren, die ihre erste Wohnimmobilie für den Eigenbedarf erwerben. Sie beinhaltet keinen Kredit, sondern stellt eine nicht rückzahlbare Unterstützung dar, mit der der Staat jungen Menschen die Klärung der Wohnungsfrage erleichtern möchte. Dies fördert auch den Verkehr auf dem Immobilienmarkt, insbesondere das Interesse an Neubauten. Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen für den Erhalt von Zuschüssen finden Sie in unserem Blog Steuererstattung für die erste Immobilie.
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