
Der ultimative Leitfaden für Verkäufer: So verkaufen Sie Ihre Immobilie
Der Verkauf einer Immobilie ist kein einfacher Prozess. Und wenn wir über eine Immobilie sprechen, in der Sie Ihr Leben aufgebaut haben und viele Erinnerungen hinterlassen, ist der Prozess umso anspruchsvoller, da auch eine emotionale Komponente involviert ist, die nicht zu vernachlässigen ist. Gerade aufgrund dieses Aspekts sind wir manchmal unrealistisch, was den Verkauf unseres Vermögens angeht, und wissen nicht, wie und wo wir anfangen sollen. Regent ist hier, um Ihnen zu helfen, den besten Plan zu entwickeln und sich auf dem Immobilienmarkt zurechtzufinden. Im Folgenden finden Sie Richtlinien für einen möglichst einfachen und erfolgreichen Immobilienverkauf.
Bereiten Sie Ihre Immobilie für den Verkauf vor
Bevor Sie sie auf den Markt bringen, sollte sich Ihre Immobilie in bestmöglichem Zustand befinden. Was bedeutet das? Seien Sie sich bewusst, dass das, was für Sie schön ist oder Ihren spezifischen Stil widerspiegelt, nicht unbedingt das ist, was der Markt sucht und will. Und ja, natürlich hat „jede Ware ihren Käufer“, aber passen Sie die Wohnung, so gut es geht, an die Marktbedürfnisse und -trends an. Nehmen Sie die notwendigen Reparaturen vor, reinigen Sie die Wohnung, streichen Sie die Wände bei Bedarf und machen Sie den Raum frisch und einladend und geeignet für eine mögliche Umgestaltung nach den Wünschen des zukünftigen Eigentümers.
Engagieren Sie einen professionellen Fotografen
Ein gutes Foto führt mehr potenzielle Käufer zur Besichtigung, als wenn Sie selbst mit der Kamera Ihres Telefons ans Werk gehen. Ein guter Fotograf weiß nämlich nicht nur, wie man ein qualitativ hochwertiges Foto macht, er ist auch Experte darin, den besten Winkel zu finden, das vorteilhafteste Sonnenlicht „einzufangen“ und sogar ein „Mini-Staging“ zu veranstalten, um Ihre Immobilie im bestmöglichen Licht zu präsentieren.
Bereiten Sie einen Auszug aus dem Grundbuch vor
Bereiten Sie einen Auszug aus dem Grundbuchamt des Amtsgerichts in dem Gebiet vor, in dem sich die Immobilie befindet, Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Gebäude legal gebaut wurde, und einen Energieausweis.
Der Auszug besteht aus drei Teilen:
- Bestandsverzeichnis oder Bestandsblatt (Blatt A), in dem die Immobilie bzw. ihre Hauptmerkmale eingetragen sind - Nummer des Grundstücks, Fläche, Adresse, Nutzungsart, Bebauung usw.
- Eigentümerverzeichnis oder Eigentumsblatt (Blatt B), in dem das Eigentum bzw. die Angaben zum Eigentümer der Immobilie, alle Änderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum sowie persönliche Beschränkungen eingetragen sind, denen der Eigentümer persönlich in Bezug auf die Verwaltung oder Verfügung über das Grundstücksrecht unterliegt, z. B. Minderjährigkeit, Vormundschaft, Verlängerung des elterlichen Sorgerechts, Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Belastungsverzeichnis oder Belastungsblatt (Blatt C), aus dem hervorgeht, ob die Immobilie mit Rechten Dritter belastet ist, z. B. Hypothek, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht, Miete oder Pacht, Kauf, Zwangsvollstreckungsvermerk, Belastungs- und Veräußerungsverbot usw.
Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen und diesen potenziellen Käufern zur Einsicht vorzulegen. Unsere Experten beraten Sie gerne bei all diesen Schritten und beantworten Ihnen alle Fragen, die Sie auf dem Weg dorthin haben.
Bestimmen Sie einen realistischen Preis für Ihre Immobilie
Der richtige Preis für eine Immobilie ist entscheidend für einen erfolgreichen Verkauf. Es ist schwierig, objektiv zu sein, wenn es um einen Raum geht, den wir lieben, und deshalb ist es wichtig, den lokalen Markt zu recherchieren und Ihre Immobilie mit ähnlichen Immobilien zu vergleichen, die kürzlich in diesem Gebiet verkauft wurden. Das gibt Ihnen eine gute Vorstellung davon, wie viel Ihre Immobilie wert ist, und hilft Ihnen, einen wettbewerbsfähigen Preis festzulegen. Den besten Einblick in den Preis erhalten Sie auch durch die Beauftragung von offiziellen Gutachtern, wobei Ihnen auch Regent helfen kann.
Platzieren Sie die Immobilie effektiv auf dem Markt
Die Platzierung der Immobilie auf dem Markt ist der erste ernsthafte Schritt, der potenzielle Käufer vor Ihre Tür bringt. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine Immobilie zu bewerben, darunter die Schaltung von Anzeigen auf verschiedenen Websites, in sozialen Netzwerken und in Web-Anzeigenportalen sowie die Schaltung von Anzeigen in der Presse. Es ist wichtig, verschiedene Methoden zu nutzen, um so viele potenzielle Käufer wie möglich zu erreichen. Die Wahl einer guten Immobilienagentur macht dies einfach und produktiver, und deshalb empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Kunden zu wenden, die wissen, wo, wie und wann sie Ihre Immobilie präsentieren sollen.
Seien Sie flexibel bei Besichtigungsterminen
Die Verkaufsphase einer Immobilie ist nicht einfach und leicht, und Sie müssen darauf vorbereitet sein, dass potenzielle Käufer die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten, auch am Wochenende, besichtigen möchten. Wenn Sie die Immobilie so schnell wie möglich verkaufen wollen, müssen Sie ihnen diese Möglichkeit geben. Behalten Sie dies im Hinterkopf und passen Sie Ihre Freizeit der Situation an, wobei Ihnen ein Immobilienmakler sehr helfen kann.
Bereitschaft für potenzielle rechtliche Schwierigkeiten
Es ist wichtig, den gesamten Ablauf, die Papierarbeit, die Bürokratie und alle potenziellen Schwierigkeiten und Probleme zu verstehen, die auf dem Weg dorthin auftreten können. Um diese zu vermeiden und sie, falls sie auftreten, reibungslos und schnell zu lösen, empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einem unserer Anwälte oder Immobilienmakler. Dieses Engagement erspart Ihnen unnötigen Stress, Komplikationen und verkürzt letztendlich den gesamten Prozess.
Vorvertrag und Kaufvertrag
Im Kaufprozess ist es üblich, einen Vorvertrag zu unterzeichnen, in dem die Immobilie durch Angabe der grundbuchamtlichen Daten der Immobilie (Katastergemeinde, Flurstücksnummer und Nummer des Grundbuchblattes, in dem die Immobilie eingetragen ist) und eine Beschreibung der Immobilie (bei einer Wohnung oder einem Haus sind dies die Adresse, das Stockwerk, die Wohnungs- oder Hausnummer, die Beschreibung der Räume, aus denen sie besteht, und die Gesamtfläche), der vereinbarte Preis, das Datum des Abschlusses des endgültigen Vertrags und die Zahlung einer Anzahlung definiert werden.
Die Anzahlung wird als Abstandszahlung vereinbart. Was bedeutet das? Wenn der Käufer mitten im Prozess vom Kauf zurücktritt, behalten Sie als Verkäufer die Anzahlung ein. Im Falle Ihres Rücktritts müssen Sie dem Käufer den doppelten Betrag der Anzahlung zahlen. Der übliche Betrag beträgt zehn Prozent des Wertes der Immobilie.
Auf den Vorvertrag folgt der Kaufvertrag. Dieses Dokument enthält neben allem, was auch der Vorvertrag enthält, in der Regel auch das Datum der Übergabe der Immobilie an den Käufer und die Garantie des Verkäufers, dass an der Immobilie keine Rechte Dritter bestehen. Die Bestimmungen über den Kaufvertrag sind in den Artikeln 376 bis 473 des Obligationenrechts enthalten.
Tabellarische Urkunde und Eintragung des Eigentums
Nachdem der Käufer Ihnen den gesamten vertraglich vereinbarten Betrag gezahlt hat, lassen Sie beim Notar eine tabellarische Urkunde beglaubigen, die es dem Käufer ermöglicht, das Eigentumsrecht an der Immobilie eintragen zu lassen. Dem Käufer der Immobilie sind Sie anschließend verpflichtet, den Energieausweis oder eine Kopie davon auszuhändigen. Die Experten von Regent können Ihnen mit ihren Ratschlägen, Empfehlungen und ihrem Wissen helfen, diesen Prozess so schnell und einfach wie möglich zu gestalten, und einen ausführlicheren Text, in dem wir den Kaufprozess behandelt haben, finden Sie HIER.
Steuerpflichten
Obwohl die Grunderwerbsteuer vom Käufer angemeldet und bezahlt wird, können Sie als Verkäufer steuerpflichtig werden, wenn Sie eine erworbene oder geschenkte Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach deren Erwerb verkaufen, verschenken, tauschen oder auf andere Weise an eine andere Person übertragen. Von der Zahlung dieser Steuer sind Sie befreit, wenn:
- die Immobilie Ihnen und Ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen als Wohnung diente
- die Veräußerung zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie und anderen Familienangehörigen erfolgte
- die Veräußerung zwischen geschiedenen Ehegatten erfolgte
- wenn die Veräußerung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Scheidung steht
- Veräußerung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vererbung von Immobilien Immobilien, die nach drei Jahren ab dem Erwerbstag veräußert werden.
Wenn Sie nicht von der Steuerzahlung befreit sind, sind Sie verpflichtet, die Einkünfte aus Vermögen aufgrund der Veräußerung der Immobilie innerhalb von acht Tagen nach der Veräußerung der Immobilie bei der zuständigen Zweigstelle des Finanzamtes an Ihrem Wohnsitz anzumelden.
Der Steuersatz beträgt 25 Prozent und wird auf die Bemessungsgrundlage berechnet, die sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen aus dem Verkauf der Immobilie (die nach dem Marktwert ermittelt werden) und dem Anschaffungswert der Immobilie, erhöht um das Wachstum der Erzeugerpreise industrieller Produkte, zusammensetzt.
Mehr über Steuern erfahren Sie HIER, und Sie können sich auch an die Experten von Regent wenden, die alle Ihre Fragen und Bedenken beantworten.
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