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Prozess zur Erlangung einer Steueridentifikationsnummer für ausländische Staatsbürger

03-04-2025 / Petra Todorić
Prozess zur Erlangung einer Steueridentifikationsnummer für ausländische Staatsbürger

Verfahren zur Erlangung einer Steueridentifikationsnummer für ausländische Staatsbürger

Wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger sind, der Eigentum an einer Immobilie in der Republik Kroatien erwirbt, sind Sie möglicherweise bereits auf die Information gestoßen, dass Sie für die Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch eine Steueridentifikationsnummer (OIB) benötigen. Wenn Sie sich fragen, was eine Steueridentifikationsnummer eigentlich ist und wie Sie sie erhalten, folgen Sie dem Leitfaden, den wir für Sie im Folgenden zusammengestellt haben. Manchmal können bürokratische Anforderungen dieser Art abschreckend auf Käufer wirken, daher ist es wichtig zu wissen, dass Ihnen das Regent-Team bei der Beschaffung einer Steueridentifikationsnummer zur Seite steht. Wir sorgen für einen einfachen Ablauf dieses Prozesses, reduzieren Stress und helfen Ihnen in wenigen einfachen Schritten, eine persönliche Identifikationsnummer zu erhalten oder den gesamten Prozess an Ihrer Stelle durchzuführen.

Was ist eigentlich eine Steueridentifikationsnummer?

Die persönliche Identifikationsnummer ist eine dauerhafte Kennzeichnung jeder Person, die von öffentlichen Behörden in amtlichen Registern bei der täglichen Arbeit und beim Datenaustausch verwendet wird.

Für die persönliche Identifikationsnummer wird die Abkürzung OIB verwendet. Die Steueridentifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern, nämlich zehn Ziffern, die zufällig ausgewählt werden, und einer Ziffer, die eine Kontrollnummer nach der internationalen Norm ISO 7064 »Modul 11,10« ist.

Gemäß dem Gesetz über die persönliche Identifikationsnummer ist die Steueridentifikationsnummer eindeutig, nicht offenlegend, unveränderlich und nicht wiederholbar. Einmal bestimmt und zugewiesen, kann die Steueridentifikationsnummer nicht mehr vergeben werden, auch nicht, wenn es die Person, der sie zugewiesen war, nicht mehr gibt (nach dem Tod einer natürlichen Person, nach dem Konkurs einer juristischen Person).

Staatsbürger der Republik Kroatien erhalten sie bei der Geburt, juristische Personen bei der Gründung und ausländische Personen, wenn ein Grund für ihre Verfolgung auf dem Gebiet der Republik Kroatien entsteht (Eintragung in amtliche Register und Erwerb des Status eines Steuerpflichtigen).

Wann muss ein ausländischer Staatsbürger eine Steueridentifikationsnummer erhalten?

Als ausländische Person gilt eine natürliche Person, die keine kroatische Staatsbürgerschaft besitzt, und eine juristische Person, die ihren Sitz außerhalb des Gebiets der Republik Kroatien hat. Einer ausländischen natürlichen und juristischen Person wird die Steueridentifikationsnummer für Ausländer bestimmt und zugewiesen, wenn ein Grund für die Verfolgung entstanden ist. Es wird davon ausgegangen, dass ein Grund für die Verfolgung einer ausländischen Person entstanden ist:

  1. Wenn sich die ausländische Person in ein amtliches Register einträgt, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer beim Innenministerium zu erhalten. Dann geht man zum Innenministerium, um den Aufenthalt anzumelden und die Steueridentifikationsnummer zu bestimmen und zuzuweisen.
  2. Wenn sich die ausländische Person in ein amtliches Register über Personen und Vermögen auf dem Gebiet Kroatiens einträgt und wenn die ausländische Person gemäß einer besonderen Vorschrift steuerpflichtig geworden ist.


Die ausländische natürliche oder juristische Person kommt dann zur zuständigen Zweigstelle des Finanzamtes, um die Steueridentifikationsnummer zu bestimmen und zuzuweisen.

Auf ausländische Käufer von Immobilien bezieht sich der Grund unter Punkt 2, da der ausländische Käufer durch den Erwerb der Immobilie kroatischer Steuerpflichtiger wird. Da es sich außerdem um die Eintragung des Eigentumsrechts an der Immobilie in die Grundbuchabteilung handelt, die ein amtliches Register ist, muss der ausländische Staatsbürger eine Steueridentifikationsnummer erhalten.

Zu diesem Zweck stellt die ausländische Person einen Antrag auf Bestimmung und Zuweisung einer Steueridentifikationsnummer bei der örtlich zuständigen Zweigstelle des Finanzamtes. Es handelt sich also um die Zweigstelle des Finanzamtes, die für den Standort der neu erworbenen Immobilie zuständig ist. Welche Zweigstelle für Ihre Immobilie zuständig ist, erfahren Sie unter diesem Link.

Erst nach der Zuweisung der persönlichen Identifikationsnummer ist es möglich, das Eigentumsrecht an der Immobilie in das Grundbuch einzutragen.

Wie sieht der Prozess der Erlangung einer Steueridentifikationsnummer für Ausländer aus?

Wenn Sie festgelegt haben, zu welcher Finanzamtsstelle Sie gehören, kann der Prozess der Bearbeitung der Unterlagen beginnen, die bei dieser Stelle einzureichen sind.

Es gibt einen Unterschied in den erforderlichen Unterlagen für die Erlangung einer Steueridentifikationsnummer für eine ausländische natürliche oder juristische Person.

AUSLÄNDISCHE NATÜRLICHE PERSON

Eine ausländische natürliche Person muss zwei Dinge vorbereiten:

  1. Antrag auf Bestimmung und Zuweisung einer Steueridentifikationsnummer


  • Der Antrag auf Kroatisch befindet sich unter diesem Link.
  • Der Antrag auf Englisch befindet sich unter diesem Link.
  • Der Antrag auf Deutsch befindet sich unter diesem Link.


  1. Reisepass


  • Das Original wird der Amtsperson zur Einsicht vorgelegt, und eine Kopie wird dem Antrag beigefügt.
  • Ausnahmsweise muss eine ausländische natürliche Person, die keinen Reisepass besitzt, dem Antrag Folgendes beifügen:
  • Europäischen Personalausweis (Staatsangehörige der Europäischen Union) oder
  • Identifikationsdokument aus dem Staatsangehörigkeitsstaat mit Nachweis der zugehörigen Staatsangehörigkeit


AUSLÄNDISCHE JURISTISCHE PERSON Eine ausländische juristische Person reicht ebenfalls zwei Dinge ein:

  1. Antrag auf Bestimmung und Zuweisung einer Steueridentifikationsnummer
  • Das Formular ist das gleiche wie für eine ausländische natürliche Person.


2. Gründungsakt

Es ist eine Entscheidung oder ein Auszug aus dem zuständigen Register erforderlich, der in kroatischer Sprache oder von einem ermächtigten Gerichtsdolmetscher ins Kroatische übersetzt sein muss.

Wenn der Antrag im Namen einer ausländischen Person (natürlichen oder juristischen) von einem BEVOLLMÄCHTIGTEN gestellt wird, muss neben den oben genannten Unterlagen (Kopien der Dokumente) auch eine Vollmacht vorgelegt werden.

Die VOLLMACHT muss für das Verfahren zur Bestimmung und Zuweisung der Steueridentifikationsnummer ausgestellt sein und in kroatischer Sprache verfasst oder ins Kroatische übersetzt sein, da diese in der Republik Kroatien amtlich verwendet wird. Die Vollmacht wird in der zuständigen Zweigstelle des Finanzamtes aufbewahrt. Wenn die Vollmacht auf eine natürliche/juristische Person ausgestellt ist, muss sie beglaubigt werden. Wenn die Vollmacht auf einen Notar, Anwalt, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder eine Bank ausgestellt ist, ist keine Beglaubigung der Vollmacht erforderlich.

Ist es möglich, eine Steueridentifikationsnummer online zu erhalten?

Ja, aber es besteht die Möglichkeit, dass Sie aufgefordert werden, die Bestätigung über die Steueridentifikationsnummer persönlich abzuholen.

Die Möglichkeit, eine Steueridentifikationsnummer online zu erhalten, wurde ausnahmsweise und zum Zweck von Präventivmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus eingeführt und kann daher wahrscheinlich auch wieder abgeschafft werden, funktioniert aber zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch.

Der Online-Antrag wird über ein Internetformular auf der Seite des Finanzamtes eingereicht.

Im Formular müssen Sie das Thema und Unterthema Antrag auf Bestimmung und Zuweisung einer Steueridentifikationsnummer auswählen und das Anfrageformular ausfüllen.

Der genannte Antrag und die gültigen Dokumente in Form von Scans der Dokumente müssen der Anfrage beigefügt werden.

Anhand der Kontaktdaten aus der Anfrage wird ein Beamter des Finanzamtes die ausländische Person unter Angabe des Zeitpunkts anrufen, zu dem sie die Bestätigung über die Steueridentifikationsnummer in der Zweigstelle des Finanzamtes gegen Vorlage der in dieser Anfrage eingereichten Dokumente abholen kann. Ausnahmsweise sendet ein Beamter des Finanzamtes die Information über die Steueridentifikationsnummer an die Kontakt-E-Mail-Adresse, und die Bestätigung über die Steueridentifikationsnummer wird später zugesandt.

Das Verfahren zur Bestimmung und Zuweisung der Steueridentifikationsnummer an ausländische Personen wird das Finanzamt vorrangig innerhalb von 8 Tagen durchführen.

Zu viele Informationen?

Vertrauen Sie den Kauf einer Immobilie dem Expertenteam von Regent an, und die Beschaffung Ihrer Steueridentifikationsnummer kann zu unserer Aufgabe werden, die wir für Sie in kürzester Zeit erledigen.

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