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Energetsko certificiranje

03-04-2025 / Petra Todorić
Energetsko certificiranje

Die energetische Zertifizierung ist nicht nur ein bürokratischer Schritt, sondern ein nützliches Werkzeug für Käufer und Verkäufer

Ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, Sie sind sicherlich bereits auf Informationen über die Notwendigkeit der energetischen Zertifizierung gestoßen. Worauf genau sollte man achten und wozu dient ein Energieausweis eigentlich? Sie werden vielleicht überrascht sein, aber wenn er fachmännisch erstellt wurde, ist dieses Dokument eigentlich voll von nützlichen Informationen und Richtlinien und ein guter Indikator für wichtige Eigenschaften der Immobilie, auf die er sich bezieht. Der Energieausweis ist eines der Werkzeuge, die für eine bessere Präsentation und Darstellung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie für potenzielle Käufer erforderlich sind, wenn Sie ein Verkäufer sind. Wenn Sie hingegen ein Käufer einer Immobilie sind, möchten Sie sicherstellen, dass die von Ihnen gewählte Immobilie energieeffizient ist und alle erforderlichen Standards erfüllt. Der Energieausweis hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung beim Kauf einer Immobilie zu treffen. Der Zweck der energetischen Zertifizierung ist die Klassifizierung des Objekts in eine von mehreren Energieklassen und die Bereitstellung von Informationen für Eigentümer und Nutzer von Gebäuden über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes, die Effizienz ihrer Energiesysteme sowie die Qualität und Eigenschaften des Gebäudes. Durch die Einteilung des Objekts in eine Energieklasse wird seine Energieeffizienz bestimmt.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes darstellt und von autorisierten Personen für die energetische Zertifizierung – Energieausweis-Ausstellern – erstellt wird.
Die energetische Zertifizierung umfasst mehrere Segmente: energetische Inspektion des Gebäudes, erforderliche Berechnungen für Referenzklimadaten zur Angabe des spezifischen jährlichen Wärmebedarfs zum Heizen, des spezifischen jährlichen Wärmebedarfs zum Kühlen, der spezifischen jährlich gelieferten Energie, der spezifischen jährlichen Primärenergie, der spezifischen jährlichen CO2-Emissionen, der Bestimmung der Energieklasse des Gebäudes und schließlich der Erstellung des Energieausweises selbst.

Das Dokument ist zehn Jahre gültig und enthält allgemeine Informationen über das Gebäude, die Energieklasse des Gebäudes, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats, Informationen über die Person, die den Energieausweis ausgestellt und erstellt hat, Informationen über Personen, die an der Erstellung des Energieausweises beteiligt waren, die Kennzeichnung des Energieausweises, Informationen über thermotechnische Systeme, den Energiebedarf des Gebäudes, Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien, einen Maßnahmenvorschlag, detailliertere Informationen und eine Erläuterung des Inhalts des Energieausweises.

Er wird für ein Gebäude oder einen Teil davon ausgestellt, für den Energie benötigt wird, um die interne Solltemperatur gemäß seiner Zweckbestimmung aufrechtzuerhalten, außer für:

  • ein Gebäude, das für die Ausübung religiöser Riten oder religiöser Aktivitäten genutzt wird
  • ein temporäres Gebäude mit einer Nutzungsdauer von zwei Jahren oder weniger, eine Industrieanlage, eine Werkstatt und ein nicht-landwirtschaftliches Gebäude mit geringem Energiebedarf
  • ein Wohngebäude, das weniger als vier Monate im Jahr genutzt wird
  • ein freistehendes Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m2.


Der Investor bzw. der Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet, vor der Erteilung der Nutzungsgenehmigung einen Energieausweis einzuholen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Der Eigentümer des Gebäudes bzw. dessen separater Teil ist verpflichtet:

  • vor dem Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes oder eines Teils davon einen Energieausweis einzuholen
  • dem Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer den Energieausweis oder eine Fotokopie davon auszuhändigen
  • dem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer den Energieausweis vorzulegen
  • in der Anzeige für den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder das Leasing eines Gebäudes oder eines Teils davon, die in den Medien veröffentlicht wird, die Energieklasse des Gebäudes anzugeben.


Was ist die Energieklasse eines Gebäudes?

Die Energieklasse wird für Referenzklimadaten ausgedrückt und ist ein Indikator für:

  • den spezifischen jährlichen Wärmebedarf zum Heizen für Referenzklimadaten und das vom Algorithmus vorgeschriebene Nutzungsmuster des Raums und das Betriebsmuster der technischen Systeme,
  • die spezifische jährliche Primärenergie für Referenzklimadaten und das vom Algorithmus vorgeschriebene Nutzungsmuster des Raums und das Betriebsmuster der technischen Systeme, das bei Wohngebäuden die Energie für Heizung, Warmwasserbereitung und Belüftung/Klimatisierung umfasst
  • und bei Nichtwohngebäuden die Energie für Beleuchtung und die Energie der thermotechnischen Systeme für jede Art von Nichtwohngebäude (Bürogebäude, Bildungsgebäude, Krankenhäuser, Hotels und Restaurants, Sporthallen, Einzelhandelsgebäude, sonstige Nichtwohngebäude).


Wohn- und Nichtwohngebäude werden in acht Energieklassen gemäß der Energieskala von A+ bis G eingeteilt, wobei A+ die energetisch günstigste und G die energetisch ungünstigste Klasse ist.

Wie wird die energetische Zertifizierung durchgeführt?

Die Inspektion des Gebäudes wird von autorisierten Personen in ihrem jeweiligen Fachgebiet auf der Grundlage der Methodik zur Durchführung der energetischen Inspektion von Gebäuden durchgeführt (eine Reihe von Maßnahmen und Verfahren zur Durchführung der energetischen Inspektion von Gebäuden, die auch einen Algorithmus zur Berechnung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden enthält).

Die energetische Inspektion des Gebäudes umfasst:

  • vorbereitende Maßnahmen,
  • die Erfassung aller erforderlichen Daten und Informationen über das Gebäude, die für die Durchführung des Verfahrens zur energetischen Zertifizierung des Gebäudes und zur Bestimmung der Energieklasse des Gebäudes erforderlich sind,
  • die Durchführung von Kontrollmessungen nach Bedarf,
  • die Analyse des Verbrauchs und der Kosten aller Energieformen, Energieträger und Wasser für den Zeitraum der drei vorangegangenen Kalenderjahre,
  • einen Vorschlag für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes bzw. zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes, die wirtschaftlich gerechtfertigt sind, mit einer Berechnung der Amortisationszeit und den Preisquellen für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen,
  • einen Bericht und eine Schlussfolgerung mit Empfehlungen und der Reihenfolge der Durchführung wirtschaftlich gerechtfertigter Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes bzw. der energetischen Eigenschaften des Gebäudes.


Im Rahmen der energetischen Inspektion des Gebäudes werden Analysen durchgeführt, die sich beziehen auf:

  • die Art und Weise des Energiemanagements im Gebäude
  • die thermischen Eigenschaften der Außenhülle (Fassade)
  • das Heizsystem
  • das Kühlsystem
  • das Lüftungs- und Klimatisierungssystem
  • das System zur Warmwasserbereitung
  • das System zur Versorgung, Verteilung und Nutzung elektrischer Energie
  • das elektrische Beleuchtungssystem
  • das Wasserversorgungssystem
  • das Mess-, Regelungs- und Steuerungssystem
  • alternative Systeme zur Energieversorgung.


Neue Gebäude

Der Energieausweis für ein neues Gebäude wird auf der Grundlage von Daten aus dem Hauptprojekt in Bezug auf die rationelle Nutzung von Energie und den Wärmeschutz des Gebäudes, einer schriftlichen Erklärung des Auftragnehmers über die ausgeführten Arbeiten und die Bedingungen für die Instandhaltung des Gebäudes, einer visuellen Inspektion des Gebäudes und eines Abschlussberichts des Aufsichtsingenieurs über die Ausführung ausgestellt, sofern die Pflicht zur Erstellung bestand.

Bestehende Gebäude

Die energetische Zertifizierung eines bestehenden Gebäudes umfasst die energetische Inspektion des Gebäudes, die erforderlichen Berechnungen für Referenzklimadaten zur Angabe des spezifischen jährlichen Wärmebedarfs zum Heizen, des spezifischen jährlichen Wärmebedarfs zum Kühlen, der spezifischen jährlich gelieferten Energie, der spezifischen jährlichen Primärenergie, der spezifischen jährlichen CO2-Emissionen, der Bestimmung der Energieklasse des Gebäudes und die Erstellung des Energieausweises.

Bestehende Gebäude oder deren selbstständige Nutzungseinheiten, die verkauft werden, müssen einen gültigen Energieausweis haben, der dem Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrags zur Einsicht vorgelegt wird.

Einzelne selbstständige Nutzungseinheiten von Gebäuden, die vermietet, verleast oder verpachtet werden, müssen einen gültigen Energieausweis haben, der dem Mieter oder Pächter vor dem Abschluss des Miet-, Leasing- oder Pachtvertrags zur Einsicht zur Verfügung steht.

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