Zusammenfassung
Die Erfassung eines Gebäudes im Kataster ist ein Verfahren, bei dem das errichtete Objekt (Gebäude) in das Katasterregister eingetragen und auf dem Katasterplan eingezeichnet wird, wodurch das Kataster den tatsächlichen Zustand des Grundstücks widerspiegelt. Im Gegensatz zum Katastergrundstück, das das Land erfasst, erfasst die Erfassung eines Gebäudes das Objekt auf diesem Grundstück. Das Verfahren wird in der Regel nach einer rechtmäßigen Bautätigkeit durchgeführt, basierend auf einem geodätischen Elaborat, das von einem autorisierten Vermessungsingenieur erstellt wird, und ist mit Genehmigungen und der Eintragung ins Grundbuch verbunden. Ein nicht registriertes oder nicht konformes Gebäude ist oft ein Problem beim Kauf. In diesem Leitfaden erklären wir, was die Registrierung bedeutet, wann die Verpflichtung entsteht und wie man dies überprüfen kann.
Wichtige Fakten
- Die Gebäudeeintragung ist die Erfassung eines errichteten Objekts im Katasterregister und auf dem Katasterplan.
- Sie unterscheidet sich von einem Flurstück: Das Flurstück erfasst das Grundstück, die Gebäudeeintragung hingegen das darauf befindliche Objekt.
- Sie erfolgt in der Regel nach ordnungsgemäßem Bau, auf der Grundlage eines vermessungstechnischen Gutachtens eines autorisierten Vermessungsingenieurs.
- Sie ist mit der Bau- und Nutzungsgenehmigung sowie mit der Eintragung ins Grundbuch verbunden.
- Ein nicht registriertes oder nicht konformes Gebäude ist ein häufiges Problem beim Verkauf und Kauf.
- Vor dem Kauf sollte überprüft werden, ob das Gebäude registriert ist und ob die Registrierung dem tatsächlichen Zustand entspricht.
Wenn auf einem Grundstück ein Haus oder ein anderes Gebäude errichtet wird, existiert dieses Objekt in den Registern nicht „offiziell“ von selbst – es muss dort eingetragen werden. Einer der Schritte, der dabei leicht übersehen wird, ist die Eintragung des Gebäudes im Kataster: ein Verfahren, bei dem das errichtete Objekt in das Katasterregister eingetragen und auf dem Katasterplan eingezeichnet wird. Erst dadurch spiegelt das Kataster, das Daten über das Grundstück und das darauf befindliche führt, den tatsächlichen Zustand wider – nicht nur das Flurstück, sondern auch das darauf stehende Gebäude.
Für Eigentümer und Käufer ist dies eine sehr praktische Frage, auch wenn sie technisch klingt. Ein nicht registriertes Gebäude oder eine Abweichung des Katasters vom tatsächlichen Zustand sind häufig Ursachen für Komplikationen – beim Verkauf, bei der Kreditaufnahme, bei der Eintragung ins Grundbuch oder bei zukünftigen Eingriffen. Ein Käufer, der auf ein Haus stößt, das nicht im Kataster registriert ist oder anders registriert ist, als es tatsächlich aussieht, kann mit Problemen konfrontiert werden. In diesem Leitfaden erklären wir, was es bedeutet, ein Gebäude im Kataster zu registrieren, warum dies wichtig ist, wann die Registrierungspflicht entsteht, welche Dokumentation dafür erforderlich ist und wie es mit Genehmigungen und dem Grundbuch zusammenhängt – alles mit einem Schwerpunkt darauf, was Käufer und Eigentümer prüfen müssen.
Was bedeutet die Registrierung eines Gebäudes im Kataster
Die Registrierung eines Gebäudes im Kataster ist ein Verfahren, bei dem ein errichtetes Gebäude in das Katasterregister eingetragen und auf dem Katasterplan eingezeichnet wird, sodass das Kataster nicht nur das Grundstück (Katasterflurstück), sondern auch das darauf stehende Objekt anzeigt. Da das Kataster Daten über das Grundstück und das darauf befindliche führt, muss ein errichtetes Gebäude darin eingetragen werden, damit das Register dem tatsächlichen Zustand vor Ort entspricht.
Vor der Registrierung kann der Katasterplan ein Flurstück ohne das Gebäude anzeigen, das tatsächlich darauf steht. Das Verfahren ist im Gesetz über die staatliche Vermessung und das Immobilienkataster (Amtsblatt, Nr. 112/18, 39/22 und 152/24) geregelt.
Es ist wichtig, die Registrierung eines Gebäudes nicht mit dem Katasterflurstück zu verwechseln, da es sich um zwei verwandte, aber unterschiedliche Dinge handelt. Ein Katasterflurstück ist die Einheit, mit der das Kataster ein Grundstück erfasst – ein Stück Land mit einer Nummer, Fläche und Grenzen. Die Registrierung eines Gebäudes bezieht sich auf das auf diesem Grundstück errichtete Objekt, ein Gebäude, das in das Register eingetragen und auf dem Flurstück eingezeichnet wird. Einfach ausgedrückt: Das Flurstück ist das Grundstück, das registrierte Gebäude ist das darauf befindliche Gebäude, und ein vollständiges Katasterbild der Immobilie umfasst beides. Für den Käufer bedeutet dies, dass die Prüfung beide Fragen umfasst – „welches Grundstück ist es“ und „was ist darauf gebaut und ist es registriert“. Über das Flurstück selbst und das Lesen der Register schreiben wir im Leitfaden was sind Eigentumsurkunde, Grundbuch und Kataster.
Professioneller Tipp: Betrachten Sie die Registrierung eines Gebäudes als „Eintragung des Gebäudes in die Karte“ – solange das Objekt nicht registriert ist, zeigt das Kataster nur das Grundstück an, als wäre es leer. Die Übereinstimmung des Registers mit dem tatsächlichen Zustand ist die Grundlage für eine sichere Verfügung über die Immobilie.
Warum die Registrierung wichtig ist
Die Registrierung eines Gebäudes ist keine bloße Formalität, sondern die Grundlage für die Übereinstimmung der Register mit dem tatsächlichen Zustand, von der eine Reihe praktischer Dinge abhängen. Wenn ein Gebäude ordnungsgemäß registriert ist und das Kataster der Realität entspricht, kann die Immobilie sicher verwaltet werden – sie kann verkauft, belastet, ins Grundbuch eingetragen oder als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden. Wenn das Gebäude nicht registriert ist oder das Register nicht dem tatsächlichen Zustand entspricht, entsteht eine Diskrepanz, die all diese Verfahren erschwert.
Konkret kann ein nicht registriertes oder nicht angepasstes Gebäude die Eintragung ins Grundbuch erschweren oder unmöglich machen, die Kreditvergabe erschweren (da Banken einen ordnungsgemäßen Zustand verlangen), den Verkauf verlangsamen oder stören und Probleme bei zukünftigen Eingriffen an der Immobilie verursachen. Eine ordnungsgemäße Registrierung hingegen ist ein Zeichen für eine „saubere“ Immobilie, über die leicht und sicher verfügt werden kann. Deshalb ist die Registrierung eines Gebäudes Teil des geordneten Status einer Immobilie und kein administratives Detail, das ignoriert werden kann.
Professioneller Tipp: Betrachten Sie die ordnungsgemäße Registrierung eines Gebäudes als Teil der „Gesundheit“ der Immobilie, ebenso wie ein klares Eigentum – ein nicht registriertes oder nicht angepasstes Gebäude kann einen Kredit, eine Eintragung oder einen Verkauf im schlimmsten Moment stoppen.
Wann die Registrierungspflicht entsteht
Die Notwendigkeit der Registrierung eines Gebäudes im Kataster entsteht in der Regel, nachdem das Gebäude rechtmäßig errichtet wurde – wenn ein errichtetes Objekt vorhanden ist, das in das Register eingetragen werden muss, damit dieses dem tatsächlichen Zustand entspricht. Die Registrierung ist somit mit dem Bauprozess und seiner Fertigstellung verbunden: Ein Neubau, Anbau, Umbau oder eine andere Änderung, die den tatsächlichen Zustand vor Ort verändert, ist ein Grund für die Anpassung der Katastererfassung. Der Inhaber des Rechts an der Immobilie ist dabei verpflichtet, die entstandene Änderung dem Kataster innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu melden, sodass die Registrierung nicht etwas ist, das ohne Folgen aufgeschoben werden kann.
Hier ist es wichtig, zwei Dinge zu unterscheiden, die leicht verwechselt werden können. Die Baugenehmigung ist die Grundlage für den Bau – die Erlaubnis, mit dem Bau des Objekts zu beginnen – aber sie allein ist nicht ausreichend für die Registrierung, da im Kataster ein fertiggestelltes Gebäude eingetragen wird. Für die Registrierung wird daher ein Nachweis vorgelegt, dass der Bau abgeschlossen und rechtmäßig ist: in der Regel die Nutzungserlaubnis, die bestätigt, dass das Gebäude genutzt werden kann, und bei legalisierten Gebäuden der Bescheid über den ausgeführten Zustand. Für Gebäude, für die keine Nutzungserlaubnis ausgestellt wird, und für ältere Objekte (z. B. Gebäude, die bis zum 15. Februar 1968 oder auf Grundlage einer bis Mitte 1991 ausgestellten Baugenehmigung errichtet wurden) wird die Rechtmäßigkeit auf vorgeschriebene, andere Weise nachgewiesen. Bei Objekten ohne ordnungsgemäße Dokumentation ist die Registrierung nicht einfach und hängt mit der Frage der Legalität zusammen, worüber wir mehr im Leitfaden zur Legalisierung von Objekten schreiben.
Professioneller Tipp: Wenn Sie bauen, anbauen oder umbauen, planen Sie die Registrierung als Teil der Fertigstellung des Projekts ein und nicht als etwas „für später“ – die Anpassung des Katasters an den tatsächlichen Zustand ist am einfachsten sofort, solange die Dokumentation aktuell ist, und nicht Jahre später, wenn sie für einen Verkauf benötigt wird.
Geodätisches Gutachten und die Rolle des Geodäten
Die Eintragung eines Gebäudes im Kataster erfolgt nicht durch eine bloße „Anmeldung“, sondern auf der Grundlage einer fachlichen geodätischen Dokumentation – eines geodätischen Gutachtens zur Erfassung von Daten über Gebäude und andere Bauwerke –, das von einem zugelassenen Ingenieur der Geodäsie erstellt wird. Dieses Gutachten ermittelt durch Vermessung präzise die Lage, die Grundrissabmessungen und die Platzierung des Gebäudes auf dem Flurstück und dient als Grundlage, auf der das Gebäude in das Katasterregister eingetragen und auf dem Plan eingezeichnet wird. Die eigentliche Eintragung wird anschließend vom zuständigen Katasteramt (für Zagreb das Büro der Stadt Zagreb) durch einen Bescheid im Verwaltungsverfahren durchgeführt. Ohne eine solche fachliche Grundlage kann die Eintragung in der Regel nicht erfolgen.
Die Rolle des zugelassenen Geodäten ist hier entscheidend und fachlich: Durch Vermessung und Erstellung des Gutachtens stellt er sicher, dass die Eintragung genau dem tatsächlichen Zustand vor Ort entspricht. Für den Eigentümer bedeutet dies, dass die Eintragung nicht etwas ist, das er selbst vornimmt, sondern mit einem Spezialisten, und die Kosten und der Einsatz des Geodäten sind Teil des Prozesses. Die Art der erforderlichen Dokumentation und der Ablauf des Verfahrens können je nach Situation – Neubau, Anbau oder Änderung an einem bestehenden Gebäude – variieren, daher sollten die konkreten Anforderungen im Voraus überprüft werden.
Professioneller Tipp: Rechnen Sie für die Eintragung eines Gebäudes mit der Beauftragung eines autorisierten Geodäsieingenieurs und der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens – dies ist keine Formalität, die Sie selbst erledigen, sondern eine fachliche Arbeit, deren Genauigkeit bestimmt, ob die Eintragung dem tatsächlichen Zustand entspricht.
Verbindung mit Genehmigungen und dem Grundbuch
Die Eintragung eines Gebäudes ist eng mit den Genehmigungen im Bauprozess verbunden. Ein rechtmäßiger Bau setzt entsprechende Akte voraus – eine Baugenehmigung (oder eine andere entsprechende Grundlage, je nach Art des Gebäudes) und, nach Fertigstellung, eine Nutzungsgenehmigung, die bestätigt, dass das Gebäude genutzt werden kann. Dabei gibt es zwei Wege: Für ein Gebäude mit Nutzungsgenehmigung trägt das Kataster das Gebäude von Amts wegen ein, nachdem die Bauaufsichtsbehörde die rechtskräftige Nutzungsgenehmigung und die geodätische Grundlage übermittelt hat, während ein Gebäude, für das keine Nutzungsgenehmigung ausgestellt wird, auf Antrag der Partei eingetragen wird. Über die Akte selbst schreiben wir im Leitfaden Baugenehmigung und Nutzungserlaubnis.
Die Registrierung ist auch mit der Eintragung ins Grundbuch verbunden, da beide Systeme einen abgestimmten Zustand widerspiegeln müssen: Das Kataster führt physische Daten (einschließlich des registrierten Gebäudes und seiner Lage), und das Grundbuch rechtliche Daten (Eigentum, Rechte, Belastungen). Die Gebäudedaten aus dem Kataster sind die Grundlage für die entsprechende Eintragung im Grundbuch, wobei das Gericht im Besitzblatt vermerkt, ob eine Nutzungsgenehmigung zur Registrierung vorgelegt wurde – es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dieser Vermerk kein Nachweis der Rechtmäßigkeit (Legalität) des Gebäudes ist, sondern lediglich ein Nachweis, dass das Dokument vorgelegt wurde. Wie beim Flurstück kann es zu einer Diskrepanz zwischen den beiden Systemen kommen (Gebäude in einem registriert, aber im anderen nicht widergespiegelt, oder Daten weichen ab), die behoben werden muss.
Professioneller Tipp: Bei der Prüfung einer Immobilie betrachten Sie Genehmigungen, Kataster und Grundbuch gemeinsam – ein ordnungsgemäß errichtetes Gebäude verfügt sowohl über die entsprechenden Akte als auch über eine abgestimmte Registrierung. Eine Diskrepanz zwischen dem, was gebaut, dokumentiert und registriert ist, ist ein Zeichen dafür, dass etwas vor dem Kauf geklärt werden muss.
Nicht registrierte Gebäude und Probleme beim Kauf
Für den Käufer ist der praktischste Teil dieses Themas gerade die Begegnung mit einem nicht registrierten oder nicht angepassten Gebäude. In der Praxis ist es nicht ungewöhnlich, auf eine Immobilie zu stoßen, bei der das Gebäude nicht im Kataster registriert ist oder anders registriert ist, als es tatsächlich aussieht – zum Beispiel ein angebauter Teil oder das gesamte Gebäude, das im Register nicht sichtbar ist. Eine solche Situation ist für den Käufer eine Warnung, da die Diskrepanz auf einen ungelösten Baustatus, eine mögliche Illegalität eines Teils des Objekts oder einfach auf eine unterlassene Registrierung hinweisen kann.
Die Folgen können schwerwiegend sein: erschwerte Eintragung ins Grundbuch, Probleme mit dem Kredit, Komplikationen beim Verkauf und, im schlimmsten Fall, die Frage der Legalität des Gebäudes. Deshalb muss vor dem Kauf geprüft werden, ob das Gebäude registriert ist und ob das Register dem tatsächlichen Zustand vor Ort entspricht – durch Vergleich von Kataster, Grundbuch und dem tatsächlichen Gebäude. Wenn eine Diskrepanz festgestellt wird, müssen deren Ursache geklärt und eine Lösung vor dem Kauf angestrebt werden, da das Problem und dessen Kosten sonst auf den Käufer übergehen. Dies ist Teil einer umfassenderen rechtlichen und technischen Prüfung der Immobilie vor dem Kauf.
Professioneller Tipp: Vergleichen Sie vor dem Kauf das tatsächliche Gebäude mit den Einträgen im Kataster und Grundbuch – wenn ein angebauter Teil oder das gesamte Objekt im Register „nicht existiert“, ist das ein Zeichen zur Vorsicht und eine Frage, die geklärt werden muss, bevor Sie Eigentümer werden, nicht danach.
Wie Regent Ihnen helfen kann
Die Überprüfung, ob ein Gebäude ordnungsgemäß registriert und mit den Registern abgeglichen ist, ist Teil eines sicheren Kaufs, bei dem fachkundige Hilfe den Käufer schützt. Als Immobilienmakler überprüfen wir den Kataster- und Grundbuchzustand der Immobilie, erkennen eventuelle Unstimmigkeiten des tatsächlichen Gebäudes mit den Registern und weisen Sie auf das hin, was vor dem Kauf geklärt werden muss, einschließlich des Baustatus und der Notwendigkeit einer geodätischen Anpassung. Ziel ist es, dass Sie eine Immobilie kaufen, deren Status dem tatsächlichen Zustand entspricht.
Für eine Überprüfung und Beratung sehen Sie, wie ein Kauf mit Regent abläuft, oder kontaktieren Sie uns.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet die Registrierung eines Gebäudes im Kataster?
Die Registrierung eines Gebäudes ist ein Verfahren, bei dem ein errichtetes Gebäude in das Katasterregister eingetragen und auf dem Katasterplan eingezeichnet wird, sodass das Kataster nicht nur das Grundstück (Flurstück), sondern auch das darauf stehende Objekt anzeigt. Ziel ist es, dass das amtliche Register den tatsächlichen Zustand vor Ort getreu widerspiegelt – welches Gebäude, welche Abmessungen und Lage, auf welchem Flurstück steht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Katasterflurstück und der Registrierung eines Gebäudes?
Ein Katasterflurstück ist die Einheit, mit der das Kataster ein Grundstück erfasst, und die Registrierung eines Gebäudes bezieht sich auf das auf diesem Grundstück errichtete Gebäude. Einfach ausgedrückt, das Flurstück ist das Grundstück, und das registrierte Gebäude ist das Objekt darauf. Beide Daten werden im Kataster geführt und bilden zusammen ein vollständiges Bild der Immobilie.
Wann muss ein Gebäude im Kataster registriert werden?
Die Notwendigkeit der Registrierung entsteht in der Regel nach einem rechtmäßigen Bau, wenn ein errichtetes Objekt vorhanden ist, das in das Register eingetragen werden muss – bei einem Neubau, Anbau, Umbau oder einer anderen Änderung des tatsächlichen Zustands. Der Inhaber des Rechts ist verpflichtet, die entstandene Änderung dem Kataster innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu melden, und die Registrierung ist an den rechtmäßigen Bau und die zugehörigen Dokumente gebunden.
Wer führt die Registrierung eines Gebäudes durch?
Die geodätische Dokumentation – das geodätische Gutachten zur Erfassung von Daten über Gebäude und andere Bauwerke – wird von einem zugelassenen Ingenieur der Geodäsie erstellt, und die eigentliche Registrierung wird vom zuständigen Katasteramt (für Zagreb das Büro der Stadt Zagreb) durch einen Bescheid im Verwaltungsverfahren durchgeführt. Der Eigentümer erledigt dies also nicht selbst, sondern mit einem zugelassenen Spezialisten, und dessen Beauftragung ist Teil des Prozesses und der Kosten.
Was passiert, wenn ein Gebäude nicht im Kataster registriert ist?
Ein nicht registriertes oder nicht angepasstes Gebäude kann die Eintragung ins Grundbuch erschweren oder unmöglich machen, die Kreditvergabe und den Verkauf komplizieren und im schlimmsten Fall auf die Frage der Legalität des Objekts hinweisen. Deshalb ist es vor dem Kauf unerlässlich zu prüfen, ob das Gebäude registriert ist und ob das Register dem tatsächlichen Zustand entspricht. Wenn eine Diskrepanz festgestellt wird, müssen deren Ursache geklärt und eine Lösung vor dem Kauf angestrebt werden.
Wie wirkt sich die Registrierung im Kataster auf das Grundbuch aus?
Kataster und Grundbuch müssen einen abgestimmten Zustand widerspiegeln: Das Kataster führt physische Daten über das Gebäude, und das Grundbuch rechtliche. Die Gebäudedaten aus dem Kataster sind die Grundlage für die entsprechende Eintragung im Grundbuch, wobei das Gericht im Besitzblatt vermerkt, ob eine Nutzungsgenehmigung zur Registrierung vorgelegt wurde. Dieser Vermerk ist kein Nachweis der Legalität, sondern der Registrierung des Dokuments.
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