


Wohnung 58,82 m², 2 Schlafzimmer, Balkon, Parkplatz — Borongaj
Stadt Zagreb, Peščenica - Žitnjak, Borovje
1,100 €
Schlüsselinformation
Beschreibung
Die 58,85 m² große Wohnung befindet sich in einem Neubau aus dem Jahr 2026 im Gebiet Borongaj/Vukomerec, im 1. Stock eines kleineren Mehrfamilienhauses.
Die Wohnung verfügt über zwei Schlafzimmer, einen Balkon, einen Abstellraum und einen Außenstellplatz, als Erstbezug.
Die Wohnung besteht aus einem Eingangsbereich, einem mit der Küche verbundenen Wohnzimmer, zwei Schlafzimmern, einem Badezimmer mit WC, einem zusätzlichen separaten WC und einem Balkon, der vom Wohnzimmer aus zugänglich ist.
Die Räumlichkeiten werden unmöbliert vermietet, was dem zukünftigen Mieter die Möglichkeit gibt, sie nach eigenen Bedürfnissen einzurichten.
Die Heizung ist eine Etagen-Gaszentralheizung mit separaten Zählern. Die Eingangstür ist einbruchsicher und feuerfest, und das Gebäude ist mit Videoüberwachung und Video-Gegensprechanlage ausgestattet.
Der Energieausweis der Immobilie ist A, und die Wohnung ist nach Norden, Süden und Westen ausgerichtet.Zur Wohnung gehört ein nicht überdachter Außenstellplatz, und es stehen auch ein Abstellraum sowie ein Hof zur Verfügung. Im
Mietpreis sind schnelles Internet, MAXtv und Netflix enthalten.
Die Immobilie befindet sich im Gebiet Borongaj/Vukomerec, in der Nähe des Campus Borongaj. Der Campus Borongaj ist etwa 5 Gehminuten entfernt, die Bushaltestelle etwa 3 Gehminuten, während die Straßenbahnhaltestelle im Bereich der Vukovarska Straße etwa 10 Gehminuten entfernt ist.
In der Nähe befinden sich Geschäfte, ein Fitnesscenter und Bäckereien.Die Wohnung wird langfristig vermietet, mindestens für ein Jahr. Rauchen in der Wohnung und das Halten von Haustieren sind nicht gestattet.
Die monatliche Miete beträgt 1.100 €, zuzüglich Nebenkosten. Die Kaution beträgt eine Monatsmiete.
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins kontaktieren Sie uns bitte.
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Wohnungen zum Verkauf Häuser zum Verkauf Villen zum Verkauf Apartmenteinheiten zum VerkaufHäufig gestellte Fragen
Wie finde ich die ideale Mietimmobilie?
Welche Arten von Vermietungen gibt es in Kroatien?
In Kroatien unterscheiden wir je nach Ihren Bedürfnissen verschiedene Arten von Vermietungen:
- Langzeitmiete – ideal für Familien, Paare und Berufstätige, die Stabilität und Wohnraum für einen längeren Zeitraum suchen (in der Regel 12+ Monate)
- Kurzzeitmiete – für Saisonarbeiter, Studenten oder vorübergehende Aufenthalte (1-6 Monate)
- Touristenvermietung – Vermietung pro Tag oder Woche, oft im Sommer
- Geschäftsvermietung – Räume für Büros, Kliniken, Geschäfte usw.
Regent vermittelt bei allen Arten von Vermietungen und bietet Unterstützung bei der Auswahl des am besten geeigneten Modells je nach Ihrer Lebenssituation oder Ihren geschäftlichen Bedürfnissen.
Was beinhaltet der Mietpreis?
Ist eine Kaution für die Anmietung erforderlich?
Wie sieht der Prozess des Abschlusses eines Mietvertrags aus?
Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:
- Besichtigung und Auswahl der Immobilie
- Vereinbarung der Bedingungen (Preis, Dauer, Nebenkosten, Verpflichtungen)
- Vorbereitung des Mietvertrags – erstellt von unserer Agentur oder einem Anwalt
- Unterzeichnung des Vertrags zwischen Eigentümer und Mieter
- Zahlung der Kaution und der ersten Miete
- Übergabe der Schlüssel und Protokollierung des Zustands der Immobilie
Auf Wunsch kann der Vertrag notariell beglaubigt werden. Außerdem muss der Vertrag für ausländische Mieter oder zur Wohnsitzanmeldung beim Innenministerium (MUP) registriert werden. Unser Team verwaltet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass alle Aspekte rechtlich abgedeckt sind.
Was ist die Beurkundung eines Mietvertrags?
Die Beurkundung ist ein Verfahren zur gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung eines privaten Vertrags, durch das der Vertrag die Kraft eines vollstreckbaren Dokuments erlangt – was bedeutet, dass er direkt vollstreckt werden kann (z. B. Räumung, Eintreibung von Schulden) ohne ein vorheriges Gerichtsverfahren.
Bei der Vermietung wird eine Beurkundung empfohlen, wenn:
- Der Eigentümer zusätzlichen Rechtsschutz wünscht – z. B. wenn der Mieter keine Miete zahlt oder sich weigert auszuziehen
- Der Mieter einen Nachweis darüber wünscht, dass der Vertrag rechtmäßig ist – z. B. zur Wohnsitzanmeldung, zur Registrierung bei einem Arbeitgeber, einer Bank usw.
- Bei langfristigen Mietverträgen, insbesondere bei Geschäftsräumen oder größeren Wohnungen, schützt die Beurkundung beide Parteien






































