


Dreizimmerwohnung 91,60 m² mit Terrasse und Garage – Split 3, Split
Gespanschaft Split-Dalmatien, Split, Split 3
1,400 €
Schlüsselinformation
Beschreibung
Zur Miete steht eine voll möblierte Dreizimmerwohnung mit einer Wohnfläche von 51,96 m² in Split, in der Nähe von Žnjan und dem Universitätsgelände, mit einer Terrasse von 39,64 m² und einem Garagenparkplatz.
Die Wohnung befindet sich im vierten Stock eines Wohngebäudes mit Aufzug. Die Gesamtfläche der Wohnung und Terrasse beträgt 91,60 m², und es gehört auch ein Garagenparkplatz von 13,62 m² dazu.
Die Aufteilung umfasst einen Eingangsbereich, ein Wohnzimmer, das mit Küche und Essbereich verbunden ist, zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer. Die Wohnung wird voll möbliert und mit Haushaltsgeräten ausgestattet vermietet.
Das Wohnzimmer ist mit einer Eckcouch und einem Fernseher ausgestattet, während die Küche Küchenelemente, einen Einbaubackofen, eine Mikrowelle und andere Haushaltsgeräte umfasst. Beide Schlafzimmer sind mit Doppelbetten, Kleiderschränken und Fernsehern möbliert. Das Badezimmer ist mit einer Duschkabine mit Glasabtrennung ausgestattet.
In der Wohnung sind Holzbodenbeläge verlegt, während Küche, Flur und Badezimmer mit Keramikfliesen ausgekleidet sind. Die Wohnung ist mit Klimaanlagen zum Heizen und Kühlen ausgestattet.
Die Terrasse von 39,64 m² ist mit einem Holztisch mit Bänken, Außenbeleuchtung und einer Markise zum Sonnenschutz ausgestattet. Von der Terrasse bietet sich ein Blick auf die umliegende Stadtlandschaft, und ihre Fläche ermöglicht die Nutzung als Essbereich im Freien und als Aufenthaltsbereich im Freien.
Die Immobilie befindet sich in Split, in der Nähe des Universitätsgeländes und des Stadtteils Žnjan. In der Umgebung sind Geschäfte, Restaurants, Cafés, Sportanlagen und öffentliche Verkehrsmittel verfügbar. Der Strand Žnjan ist etwa 1,5 km entfernt, während das Zentrum von Split und die Stadtpromenade je nach Verkehrsbedingungen in etwa zehn Minuten Fahrzeit erreichbar sind.
Zur Wohnung gehört ein Garagenparkplatz von 13,62 m².
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung einer Besichtigung kontaktieren Sie uns gerne.
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Wie finde ich die ideale Mietimmobilie?
Welche Arten von Vermietungen gibt es in Kroatien?
In Kroatien unterscheiden wir je nach Ihren Bedürfnissen verschiedene Arten von Vermietungen:
- Langzeitmiete – ideal für Familien, Paare und Berufstätige, die Stabilität und Wohnraum für einen längeren Zeitraum suchen (in der Regel 12+ Monate)
- Kurzzeitmiete – für Saisonarbeiter, Studenten oder vorübergehende Aufenthalte (1-6 Monate)
- Touristenvermietung – Vermietung pro Tag oder Woche, oft im Sommer
- Geschäftsvermietung – Räume für Büros, Kliniken, Geschäfte usw.
Regent vermittelt bei allen Arten von Vermietungen und bietet Unterstützung bei der Auswahl des am besten geeigneten Modells je nach Ihrer Lebenssituation oder Ihren geschäftlichen Bedürfnissen.
Was beinhaltet der Mietpreis?
Ist eine Kaution für die Anmietung erforderlich?
Wie sieht der Prozess des Abschlusses eines Mietvertrags aus?
Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:
- Besichtigung und Auswahl der Immobilie
- Vereinbarung der Bedingungen (Preis, Dauer, Nebenkosten, Verpflichtungen)
- Vorbereitung des Mietvertrags – erstellt von unserer Agentur oder einem Anwalt
- Unterzeichnung des Vertrags zwischen Eigentümer und Mieter
- Zahlung der Kaution und der ersten Miete
- Übergabe der Schlüssel und Protokollierung des Zustands der Immobilie
Auf Wunsch kann der Vertrag notariell beglaubigt werden. Außerdem muss der Vertrag für ausländische Mieter oder zur Wohnsitzanmeldung beim Innenministerium (MUP) registriert werden. Unser Team verwaltet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass alle Aspekte rechtlich abgedeckt sind.
Was ist die Beurkundung eines Mietvertrags?
Die Beurkundung ist ein Verfahren zur gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung eines privaten Vertrags, durch das der Vertrag die Kraft eines vollstreckbaren Dokuments erlangt – was bedeutet, dass er direkt vollstreckt werden kann (z. B. Räumung, Eintreibung von Schulden) ohne ein vorheriges Gerichtsverfahren.
Bei der Vermietung wird eine Beurkundung empfohlen, wenn:
- Der Eigentümer zusätzlichen Rechtsschutz wünscht – z. B. wenn der Mieter keine Miete zahlt oder sich weigert auszuziehen
- Der Mieter einen Nachweis darüber wünscht, dass der Vertrag rechtmäßig ist – z. B. zur Wohnsitzanmeldung, zur Registrierung bei einem Arbeitgeber, einer Bank usw.
- Bei langfristigen Mietverträgen, insbesondere bei Geschäftsräumen oder größeren Wohnungen, schützt die Beurkundung beide Parteien
































































