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Gewerbegebäude, 2998 m², Dugopolje - Büroräume, Lager

Gespanschaft Split-Dalmatien, Dugopolje, Dugopolje

3,700,000 €

Fläche 3324m²

Schlüsselinformation

Immobilientyp Geschäftsraum
Kategorie Zum Verkauf
Immobilien-Untertyp Geschäftsgebäude
Fertigstellung -
Immobilien-ID RE479638
Preis pro m² 1113 €

Beschreibung

Zum Verkauf steht ein Geschäftsgebäude mit einer gesamten Nettonutzfläche von 3.324,47 m², gelegen auf einem Grundstück von 2.998 m² in der Geschäftszone Dugopolje, einer der bedeutendsten Wirtschafts- und Logistikstandorte in Dalmatien. Das Objekt erstreckt sich über Untergeschoss, Erdgeschoss und zwei Etagen und stellt eine funktionale Geschäftseinheit dar, die Lager-, Produktions-, Büro- und Logistikbereiche an einem Ort vereint.

Das Untergeschoss mit einer Gesamtfläche von 1.294,56 m² umfasst einen geräumigen Lagerbereich von 1.064,41 m² und eine Garage von 230,15 m². Dieser Teil des Objekts ist ideal für die Lagerung von Waren, Logistikoperationen, Archivräume oder die Unterbringung des Fuhrparks und der Ausrüstung.

Das Erdgeschoss mit einer Fläche von 855,69 m² ist als Produktions- und Geschäftsraum organisiert, der eine Produktionshalle, Lagerräume und begleitende Einrichtungen für Mitarbeiter umfasst. Dank der offenen Raumaufteilung und Funktionalität eignet sich die Etage für Produktion, Distribution, Serviceleistungen und verschiedene operative Prozesse.

Der erste Stock mit einer Gesamtfläche von 222,83 m² ist für administrative und verwaltende Funktionen vorgesehen und besteht aus mehreren Büroräumen, darunter das Büro des Direktors, das Sekretariat, weitere Büros und Nebenräume. Diese Etage ermöglicht eine qualitativ hochwertige Organisation des Geschäftsbetriebs und die tägliche Verwaltung operativer Prozesse.

Der zweite Stock mit einer Fläche von 951,39 m² stellt einen zusätzlichen Geschäfts- und Lagerraum dar, der eine erhebliche Kapazität für Lagerung, Warendistribution, Organisation logistischer Aktivitäten oder die Anpassung an spezifische Bedürfnisse des zukünftigen Eigentümers bietet.

Die insgesamt verfügbaren Lager- und Logistikkapazitäten sowie die Kombination aus Produktions-, Büro- und Nebenräumen ermöglichen die Vereinigung aller wichtigen Geschäftsfunktionen innerhalb eines Objekts. Einen zusätzlichen Wert erhält die Immobilie durch 15 Außenparkplätze und eine Garage innerhalb des Objekts, wodurch ein einfacher Zugang für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sowie ein reibungsloser Ablauf der täglichen Geschäftsaktivitäten gewährleistet ist.

Die Immobilie ist ideal für Logistik- und Distributionszentren, Produktionsbetriebe, Großhandelsunternehmen, Servicezentren, regionale Unternehmenszentralen sowie Investoren, die ein hochwertiges Geschäftsobjekt an einem strategischen Standort suchen.

Dugopolje ist die führende Geschäftszone Dalmatiens mit direktem Zugang zur Autobahn A1 und exzellenter Verkehrsanbindung an Split, den Flughafen Split, den Fährhafen und den Rest Kroatiens, was dieser Immobilie zusätzlichen Geschäfts- und Investitionswert verleiht.
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins kontaktieren Sie uns gerne.

Immobiliendetails

Innentreppe
Stellplatz
Klimaanlage
Büro

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Monatliche Rate

3,700,000 €

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user
Hrvoje Buljan
Regent Real Estate

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die ersten Schritte beim Kauf von Immobilien in Kroatien?

Der Kauf von Immobilien beginnt mit der Definition Ihrer Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten. Es wird empfohlen, mit einer Überprüfung des Marktes zu beginnen und eine Immobilienagentur zu kontaktieren, die Ihnen bei der Auswahl zuverlässiger und rechtlich einwandfreier Immobilien helfen kann. Es ist wichtig zu wissen, ob Sie eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder eine Gewerbefläche suchen, in welcher Region und in welchem Budget. Unser Expertenteam hilft Ihnen bei der Auswahl der besten Immobilie für Ihren Lebensstil oder Ihr Anlageziel und führt Sie durch den gesamten Kaufprozess.

Welche Kosten sind mit dem Kauf von Immobilien verbunden?

Zusätzlich zum Preis der Immobilie selbst trägt der Käufer auch zusätzliche Kosten wie:

  • Grunderwerbsteuer – 3 % des Marktwerts (außer bei Neubau mit Mehrwertsteuer)
  • Agenturprovision – in der Regel 2-3 % + MwSt. (einschließlich Rechtsprüfung und Beratung)
  • Notargebühren – für die Beglaubigung von Unterschriften und die Beurkundung des Vertrags
  • Grundbucheintragungskosten
  • Bankkosten (wenn Sie mit einem Darlehen kaufen)

Regent erstellt Ihnen vorab eine detaillierte Kostenschätzung, damit Sie Ihr Budget ohne Überraschungen planen können.

Wie lange dauert der Prozess des Immobilienkaufs?

Die für den Kauf erforderliche Zeit variiert, aber der durchschnittliche Prozess dauert 2 bis 6 Wochen, abhängig von der Bereitschaft der Unterlagen und der Zahlungsmethode (Bargeld oder Kredit). Nach der Einigung über den Kauf wird ein Vorvertrag aufgesetzt, eine rechtliche Prüfung durchgeführt, der Hauptvertrag vorbereitet, vor einem Notar unterzeichnet und schließlich – das Eigentum eingetragen. Wenn mit den Unterlagen alles in Ordnung ist, kann der gesamte Prozess sehr schnell abgeschlossen werden, und unser Team stellt sicher, dass jeder Schritt sicher und ohne Komplikationen ist.

Welche Unterlagen muss ich als Käufer vorbereiten?

Der Käufer muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine OIB (persönliche Identifikationsnummer) und Finanzierungsinformationen (Anzahlungsbestätigung, Darlehensvorabgenehmigung usw.) haben. Für ausländische Staatsbürger kann auch eine Bescheinigung des Justizministeriums über die Möglichkeit des Eigentumserwerbs erforderlich sein. Wenn Sie mit einem Darlehen kaufen, sind auch Bankunterlagen erforderlich. Unser Rechtsteam führt Sie durch alle notwendigen Schritte und hilft Ihnen bei der Sammlung der Unterlagen.

Wie kann ich wissen, ob die Immobilie rechtlich sicher ist?

Die rechtliche Sicherheit einer Immobilie wird durch den Eigentumsnachweis, Katasterdaten, Baugenehmigungen, Nutzungsgenehmigungen und andere relevante Dokumente geprüft. Es wird auch geprüft, ob Belastungen (Hypotheken, Vermerke) oder Rechtsstreitigkeiten vorliegen. Die Agentur Regent führt für Sie eine vollständige rechtliche Prüfung durch und arbeitet mit Anwälten und Notaren zusammen, damit Sie ohne Angst kaufen können.

Kann ich eine Immobilie kaufen, wenn ich kein kroatischer Staatsbürger bin?

Ja, ausländische Staatsbürger können Immobilien in Kroatien kaufen, aber die Bedingungen hängen von ihrem Herkunftsland ab. EU-Bürger können frei kaufen, während Bürger aus Drittländern die Genehmigung des Justizministeriums benötigen oder ein Unternehmen in Kroatien gegründet haben müssen. Unser Team bietet ausländischen Käufern umfassende Unterstützung – von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur Erläuterung steuerlicher und rechtlicher Aspekte.

Kann ich eine Immobilie mit einem Darlehen kaufen?

Ja, das können Sie. Die meisten Banken in Kroatien bieten Wohnungsbaudarlehen für in- und ausländische Staatsbürger an, aber die Bedingungen variieren je nach Wohnsitz, Einkommen und Status. Wenn Sie planen, mit einem Darlehen zu kaufen, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus an Ihre Bank oder einen Finanzberater zu wenden. Regent arbeitet mit mehreren Banken zusammen und kann Sie mit zuverlässigen Kreditberatern verbinden, um die günstigsten Konditionen zu erhalten.

Wie sieht eine Immobilienreservierung aus?

Eine Reservierung erfolgt durch Unterzeichnung einer Kaufabsichtserklärung und Zahlung einer Reservierungsanzahlung – in der Regel 1 % bis 3 % des vereinbarten Preises. Dadurch wird die Immobilie vom Markt genommen und für Sie reserviert, während die Unterlagen und der Vertrag vorbereitet werden. Die Anzahlung wird auf den Gesamtkaufpreis angerechnet. Bei einem Rücktritt ohne triftigen Grund besteht je nach Vereinbarung die Möglichkeit, den gezahlten Betrag zu verlieren.

Was bedeutet „unbelasteter Eigentumsnachweis“?

Dies bedeutet, dass die Immobilie sauber ist, d. h. sie ist nicht mit einer Hypothek, einem Vermerk, Rechten Dritter oder Gerichtsstreitigkeiten belastet. Ein solcher Eigentumsnachweis garantiert, dass der Eigentümer das volle Recht hat, über die Immobilie zu verfügen, was eine wesentliche Voraussetzung für einen sicheren Kauf ist. Unsere Agentur überprüft in Zusammenarbeit mit Anwälten und öffentlichen Registern diese Informationen für alle von uns angebotenen Immobilien.

Wie schnell kann ich nach dem Kauf einziehen?

Sie können sofort nach Vertragsunterzeichnung, Zahlung des vollen Betrags und Eintragung in das Grundbuch einziehen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist (z. B. eine bestimmte Frist für den Auszug des Verkäufers). In der Praxis kann dies innerhalb weniger Tage bis zu einigen Wochen dauern. Die Agentur Regent organisiert alle Phasen der Übergabe und sorgt für einen reibungslosen Übergang von Eigentum und Nutzung.

Wie kann man den rechtlichen Status einer Immobilie vor dem Kauf überprüfen?

Vor dem Kauf einer Immobilie ist es wichtig, den Grundbuchauszug zu prüfen, der feststellt, wer der rechtmäßige Eigentümer ist und ob Belastungen oder Pfandrechte auf der Immobilie lasten. Der Besitzschein ermöglicht es Ihnen, den tatsächlichen Zustand der Immobilie im Kataster und deren Eigentum zu überprüfen. Es ist auch wichtig, die Bau- und Nutzungsgenehmigungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Immobilie vorschriftsmäßig gebaut wurde und legal genutzt werden kann.

Was ist ein Vorvertrag und ist er obligatorisch?

Ein Vorvertrag ist ein Rechtsdokument, das die Verkaufsbedingungen vor Abschluss des Hauptvertrags festlegt. Obwohl er nicht rechtsverbindlich ist, wird er oft verwendet, damit Käufer und Verkäufer ihre Interessen vor der endgültigen Transaktion sichern. Er legt in der Regel den Kaufpreis, die Zahlungsfristen, die Verpflichtungen beider Parteien und die Frist für den Abschluss des Hauptvertrags fest. Der Käufer zahlt oft eine Anzahlung als Sicherheit dafür, dass die Transaktion realisiert wird, und verliert im Falle eines Rücktritts den gezahlten Betrag. Der Vorvertrag bietet auch dem Verkäufer Sicherheit und kann bei der Beantragung eines Kredits nützlich sein, da Banken oft einen Nachweis der Kaufabsicht verlangen.

Was sind die Verpflichtungen des Käufers nach Unterzeichnung des Kaufvertrags?

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu zahlen. Er muss auch eine Grunderwerbsteuererklärung bei der zuständigen Steuerverwaltung einreichen und die entsprechende Steuer zahlen, es sei denn, die Immobilie ist von der Besteuerung befreit (z. B. Neubau mit Mehrwertsteuer). Der nächste Schritt ist die Einreichung eines Antrags auf Eintragung des Eigentums in das Grundbuch, wodurch der Käufer formell der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie wird. Danach ist es notwendig, die Immobilie vom Verkäufer in Besitz zu nehmen, einschließlich der Schlüssel und aller technischen Unterlagen. Zusätzlich muss der Käufer die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Internet) auf seinen Namen ummelden und bei Bedarf eine Hausratversicherung abschließen.

Wie wird der Kaufpreis der Immobilie bezahlt?

Der Preis wird am häufigsten in zwei Phasen bezahlt – durch Zahlung einer Anzahlung bei Abschluss des Vorvertrags und des Restbetrags bei Unterzeichnung des Hauptkaufvertrags oder nach der Eintragung des Eigentums. Die Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, sehr oft in Anwesenheit eines Notars.

Wie lange dauert es, bis der Käufer als Eigentümer eingetragen ist?

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags kann der neue Eigentümer sofort das Verfahren zur Eintragung in das Grundbuch einleiten. Die Frist für die Eintragung hängt von der Auslastung des zuständigen Gerichts ab, dauert aber im Durchschnitt einige Tage bis einige Wochen. Der Antrag kann persönlich oder über das E-Justice-System mit der obligatorischen Gebühr und den Originalunterlagen eingereicht werden.

Wer kann Immobilien in Kroatien kaufen?

Immobilien in Kroatien können von Bürgern der Republik Kroatien, ausländischen Staatsbürgern aus EU-Mitgliedstaaten und Bürgern von Drittländern erworben werden, wenn zwischen den Staaten Gegenseitigkeit besteht. Auch in Kroatien registrierte juristische Personen haben das Recht zum Kauf. Ausländische Staatsbürger müssen zunächst die Zustimmung des Justizministeriums einholen, es sei denn, sie kommen aus Ländern, mit denen Kroatien ein gegenseitiges Abkommen hat.
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