


Zagreb, Maksimir - Komplett renovierte 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon
Stadt Zagreb, Maksimir, Svetice
1,000 €
Schlüsselinformation
Beschreibung
Zu vermieten ist eine voll möblierte Zweizimmerwohnung mit einer Fläche von 56 m², im 1. Stock eines Hauses mit insgesamt zwei Etagen in einem ruhigen Teil von Svetica gelegen.
Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, einer Küche, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer, und einen zusätzlichen Wert stellt der Balkon dar, der einen angenehmen Außenbereich bietet.
Das Anwesen wurde 2022 komplett renoviert, wobei alle Installationen ausgetauscht, neue Keramik- und Laminatböden verlegt, neue PVC-Fenster mit Rollläden eingebaut und die Wohnung mit hochwertigen und funktionalen Möbeln ausgestattet wurden.
Alle notwendigen Haushaltsgeräte sind vorhanden, einschließlich Waschmaschine, Geschirrspüler, Klimaanlage, Kühlschrank, Backofen und Dunstabzugshaube.
Die Wohnung hat die Energieklasse A, was einen angenehmen Aufenthalt und niedrigere Nebenkosten gewährleistet.
Die Lage in Maksimir, im Gebiet Svetica, ist aufgrund der Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen sehr gefragt. In unmittelbarer Nähe befinden sich öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Kindergärten, Geschäfte, gastronomische Einrichtungen und andere Einrichtungen, die für das tägliche Leben benötigt werden. Das Stadtzentrum ist mit der Straßenbahn in etwa 15 Minuten erreichbar.
Beim Einzug in die Wohnung wird ein Mietvertrag für mindestens ein Jahr unterzeichnet, mit Zahlung der ersten Miete und einer Kaution in Höhe einer Monatsmiete.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung einer Besichtigung kontaktieren Sie uns bitte.
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Wohnungen Verkauf Zagreb Immobilien Verkauf Zagreb Immobilien Verkauf Split Immobilien Verkauf IstrienHäufig gestellte Fragen
Wie finde ich die ideale Mietimmobilie?
Welche Arten von Vermietungen gibt es in Kroatien?
In Kroatien unterscheiden wir je nach Ihren Bedürfnissen verschiedene Arten von Vermietungen:
- Langzeitmiete – ideal für Familien, Paare und Berufstätige, die Stabilität und Wohnraum für einen längeren Zeitraum suchen (in der Regel 12+ Monate)
- Kurzzeitmiete – für Saisonarbeiter, Studenten oder vorübergehende Aufenthalte (1-6 Monate)
- Touristenvermietung – Vermietung pro Tag oder Woche, oft im Sommer
- Geschäftsvermietung – Räume für Büros, Kliniken, Geschäfte usw.
Regent vermittelt bei allen Arten von Vermietungen und bietet Unterstützung bei der Auswahl des am besten geeigneten Modells je nach Ihrer Lebenssituation oder Ihren geschäftlichen Bedürfnissen.
Was beinhaltet der Mietpreis?
Ist eine Kaution für die Anmietung erforderlich?
Wie sieht der Prozess des Abschlusses eines Mietvertrags aus?
Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:
- Besichtigung und Auswahl der Immobilie
- Vereinbarung der Bedingungen (Preis, Dauer, Nebenkosten, Verpflichtungen)
- Vorbereitung des Mietvertrags – erstellt von unserer Agentur oder einem Anwalt
- Unterzeichnung des Vertrags zwischen Eigentümer und Mieter
- Zahlung der Kaution und der ersten Miete
- Übergabe der Schlüssel und Protokollierung des Zustands der Immobilie
Auf Wunsch kann der Vertrag notariell beglaubigt werden. Außerdem muss der Vertrag für ausländische Mieter oder zur Wohnsitzanmeldung beim Innenministerium (MUP) registriert werden. Unser Team verwaltet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass alle Aspekte rechtlich abgedeckt sind.
Was ist die Beurkundung eines Mietvertrags?
Die Beurkundung ist ein Verfahren zur gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung eines privaten Vertrags, durch das der Vertrag die Kraft eines vollstreckbaren Dokuments erlangt – was bedeutet, dass er direkt vollstreckt werden kann (z. B. Räumung, Eintreibung von Schulden) ohne ein vorheriges Gerichtsverfahren.
Bei der Vermietung wird eine Beurkundung empfohlen, wenn:
- Der Eigentümer zusätzlichen Rechtsschutz wünscht – z. B. wenn der Mieter keine Miete zahlt oder sich weigert auszuziehen
- Der Mieter einen Nachweis darüber wünscht, dass der Vertrag rechtmäßig ist – z. B. zur Wohnsitzanmeldung, zur Registrierung bei einem Arbeitgeber, einer Bank usw.
- Bei langfristigen Mietverträgen, insbesondere bei Geschäftsräumen oder größeren Wohnungen, schützt die Beurkundung beide Parteien


































































